Aktuelle Kurzinformationen
Herrmann, Volker, BGH zur Reichweite der Unterlassungspflicht einer Rundfunkanstalt, IPRB 2018, 265
Herrmann, Volker, EuG zur unrechtmäßigen Löschung der Marke “Spinning“, IPRB 2018, 265-266
Herrmann, Volker, AG Bielefeld zur Schadensschätzung bei illegalem Download eines Computerspiels, IPRB 2018, 266
Schmid-Petersen, Frauke, Verzerrte Bewertungen: Bewertungsportal muss Schadensersatz leisten, IPRB 2018, 266
Schmid-Petersen, Frauke, Kunst ist keine Frage des Geschmacks, IPRB 2018, 266-267
Schmid-Petersen, Frauke, EuGH-Vorlagefrage zu Kommunikationsmitteln bei Online-Händlern, IPRB 2018, 267
Rechtsprechung
EuGH v. 4.10.2018 - C-105/17 / Brandi-Dohrn, Anselm, Kriterien zur Abgrenzung Verbraucher – Unternehmer, IPRB 2018, 268-269
EuGH v. 7.8.2018 - Rs. C-161/17 / Czernik, Ilja, Einstellung einer Fotografie ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf eine
Website – Neues Publikum, IPRB 2018, 269-270
BGH v. 25.9.2018 - X ZR 76/18 / Harmsen, Christian, Zur Zwangsvollstreckung wegen Abnehmerauskunft nach Ablauf des Klagepatents, IPRB 2018, 270-271
OLG Frankfurt v. 14.6.2018 - 6 U 23/17 / Jochheim, Thomas / Foerster, Sören, Die Weiterverwendung von “Likes“ und Bewertungen bei Facebook ist irreführend, IPRB 2018, 271
KG Berlin v. 13.3.2018 - 5 U 59/17 / Luckhaus, Ulrich, Disclaimer auf Startseite verhindert Unterlassungsanspruch gegen Domainnutzung, IPRB 2018, 272
OLG Köln v. 8.10.2018 - 15 U 110/18 / Petruzzelli, Michelle, Das Recht am eigenen Bild in Zeiten der DS-GVO, IPRB 2018, 272-273
LG Würzburg v. 13.9.2018 - 11 O 1741/18 / Hansen, Hauke / Bormann, Clara, LG Würzburg: Unzureichende Datenschutzerklärung stellt abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß
dar, IPRB 2018, 273-275
Beiträge für die Beratungspraxis
Gewerbliche Schutzrechte
Bockslaff, Frederik / Grosche, Daniel, Markenmäßiger Gebrauch geschützter Kennzeichen in Computerspielen –, IPRB 2018, 276-278
Computerspiele werden immer detaillierter. Ein Großteil der Spiele möchte die Wirklichkeit
wiedergeben, was zwangsläufig die Entwickler und Verleger(im Folgenden: Publisher)
der Spiele dazu animiert, Marken in ihren Spielen zu nutzen. So werden etwa Busse,
Waffen, Trecker oder Flugzeuge innerhalb der Spiele mit Markenzeichen der originalen
Hersteller versehen. Derzeit werden dafür regelmäßig Lizenzen der Markenrechtsinhaber
eingeholt. Dieser Beitrag stellt die Frage, ob dies überhaupt nötig ist, soweit es
um Marken geht.
Gennen, Klaus, Zu Laufzeit und Beendigung von Patentlizenz- und Know-how-Verträgen, IPRB 2018, 279-281
Patentlizenz- und Know-how-Verträge, gleich ob beide Typen von Vertragsgegenständen
einzeln oder gemischt lizenziert werden, sind Dauerschuldverhältnisse. Da sie nach
übereinstimmender Auffassung mangels abweichender Vereinbarung als auf die gesetzliche
Laufzeit der Schutzdauer abgeschlossen gelten, stellen sich Fragen mit Blick auf Laufzeitvereinbarungen,
insbesondere aber auf eine etwaige vorzeitige Beendigung solcher Verträge. Die Frage
der Beendigung durch einseitige Erklärung einer Partei ist umso bedeutsamer, als viele
dieser Verträge dynamisch in dem Sinne angelegt sind, als sie einen sich erneuernden
oder stetig neu speisenden Vertragsgegenstand haben, insbesondere, wenn die Parteien
sich verpflichten, einander Verbesserungserfindungen oder weiteres Know-how (wechselseitig)
zu lizenzieren. Teil 1 des Beitrags behandelt die Laufzeit bei Längstlaufklauseln,
die Zeitlizenz, sowie die ordentliche Beendigung von Lizenzverträgen.
Engel, Ruben, Die bösgläubige Markenanmeldung, IPRB 2018, 281-285
In seiner Entscheidung vom 13.9.2018 behandelt und beantwortet das OLG Hamburg eine
Reihe wichtiger Fragen zu dem Aspekt einer behaupteten bösgläubigen Markenanmeldung
(OLG Hamburg, Urt. v. 13.9.2018 – 5 U 22/17). Dabei nimmt das Rechtsmittelgericht
im Schnittbereich von Marken- und Wettbewerbsrecht sowohl zu materiellen wie auch
prozessualen Problemkreisen Stellung. Die Auswirkungen dieser Entscheidung reichen
dabei über die in der Praxis wohl eher seltene Konstellation hinaus, in der ein “echter“
Bösgläubigkeitseinwand erhoben wird. Ausgehend von den Voraussetzungen, die die Rechtsprechung
in den vergangenen Jahren für die Geltendmachung des Einwands einer bösgläubigen Markenanmeldung
aufgestellt hat (s. unter Ziff. II.), werden sodann die rechtlichen Aspekte in dem
zur Beurteilung stehenden Sachverhalt dargestellt und eingeordnet (Ziff. III.). Inwieweit
die vom OLG Hamburg entschiedenen Rechtsfragen über den Einzelfall hinaus Bedeutung
gewinnen können, wird sodann in einem abschließenden Ausblick untersucht (Ziff. IV.).
Ellerbrock, Tatjana, Kartellrechtliche Risiken bei Unternehmenstransaktionen – Erkennen und Vermeiden –, IPRB 2018, 285-288
Berater einer Partei bei Unternehmenstransaktionen müssen vielfältige kartellrechtliche
Implikationen beachten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu den drei wichtigsten
Einzelaspekten (Kartellbefangenheit des Zielunternehmens, Kartellrechtswidrigkeit
durch Informationsaustausch, Verstoß gegen das fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot).Unternehmenstransaktionen
sowohl beim sog. Asset-Deal als auch beim sog. Share-Deal verlangen zum einen von
der Verkäuferseite, zum anderen von der Erwerberseite eine sorgfältige Beachtung kartellrechtlicher
Vorschriften. Dies betrifft sowohl die Phase der bei Unternehmenskäufen meist vorgeschalteten
Due Diligence-Prüfung sowie der Verhandlung über den Unternehmenskaufvertrag als auch
die Phase nach Unterzeichnung dieses Vertrages (“Signing“) bis zum Wirksamwerden dieses
Vertrages (“Closing“). Allen beteiligten Unternehmen einer Unternehmenstransaktion
ist eine frühzeitige kartellrechtliche Beratung und eine strenge Beachtung der kartellrechtlichen
Handlungsspielräume zu empfehlen. Dies gilt im besonderen Maße, wenn Verkäufer und
Erwerber in (un-)mittelbarem Wettbewerb zueinander stehen. In den nachstehend beschriebenen
Fallkonstellationen können sich typischerweise kartellrechtliche Risiken realisieren.
Durch die 9. GWB-Novelle (vgl. dazu bereits Ellerbrock IPRB 2017, 233) und die neuere
Rechtsprechung und Entscheidungspraxis haben sich Verschärfungen hinsichtlich der
Haftungsrisiken der beteiligten Unternehmen ergeben.